Der ermittelte Tagessatz wird multipliziert mit einem Faktor, der abhängig vom Schweregrad des Verstoßes ist, etwa Faktor 1 bis 4 bei einem leichten Verstoß, bis hin zu einem Faktor zwischen 12,0 bis 14,4 bei einem sehr schweren Verstoß.
Der Schweregrad wiederum ist das Ergebnis eines Punktesystems, das senkend, gleichbleibend oder erhöhend wirkt. Maßgeblich für die Punktzahl ist unter anderem die Dauer des Verstoßes, die Zahl der betroffenen Personen und das Ausmaß des erlittenen Schadens.
Angabe der Faktoren "Verstoß".
Erläuterung: (leichter Verstoß => schwerer Verstoß=1; schwerer Verstoß => leichter Verstoß=1)